Droge des Monats: Absinth

23.04.2002

Ein Kultgetränk feiert sein Comeback: Seit 1923 war die grünliche, bittere und vor allem ziemlich hochprozentige Spirituose Absinth aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung verboten. Jetzt ist Absinth wieder legal zu kaufen.

Absinth, dem nach Angaben eines Berliner Absinth-Ladens auch Filmstars wie Leonardo Di Caprio oder Johnny Depp nicht abgeneigt sein sollen, wird aus Wermut und anderen Kräutern nach einer bestimmten Mixtur destilliert. Wermut ("Artemisia Absinthium") ist eine stark riechende Pflanze mit gelben Blüten an einer länglichen Rispe, die in warmen Regionen wächst. Ihr Geruch ist bedingt durch die ätherischen Öle der Pflanze, die 1,5 bis 2 Prozent ausmachen, darunter Thujon und Bitterstoffe wie Absinthin (0,2 bis 0,3 Prozent).

Aus medizinischer Sicht ist Thujon eine - wenig erforschte - Substanz, die Krampfanfälle hervorrufen kann und giftig auf Nerven, Nieren und Magen wirkt. Wird nun das Wermutkraut mit Wein und anderen Zugaben zu Absinth destilliert, enthält die fertige Spirituose neben viel Alkohol natürlich auch Thujon. Entsprechend stärker ist also die Wirkung, sind doch Thujon und Alkohol gleich beide psychoaktive Substanzen. Neben einer euphorisierenden, berauschenden und anregenden Wirkung, kann Absinth zu einem gesteigerten Farbempfinden sowie in größeren Mengen zu Halluzinationen und psychischen Problemen führen.

Wegen dieser besonders berauschenden Wirkung war Absinth bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts für viele Leute ein besonders belebendes Getränk und dementsprechend beliebt. Aufmerksam wurde man, als ein Schweizer im Absinthrausch seine gesamte Familie erschossen haben soll. Hinzu kam, dass starker Gebrauch nicht selten Abhängigkeit zu Folge hatte, wobei nicht geklärt ist, ob Thujon oder lediglich der hohe Alkoholgehalt ausschlaggebend war. Dies führte in den 20er Jahren zu einem Verbot in fast allen westlichen Staaten mit der Ausnahme Großbritanniens.

Seit 1991 sind beim Genuss von Absinth mit einem Alkoholgehalt über 25% höchstens 10 mg Thujon pro Kilogramm Flüssigkeit in Deutschland erlaubt. Für Getränke, die als Bitterspirituosen deklariert werden gilt ein Höchstwert von 35mg/kg.

Absinth, der heute angeboten wird, ist jedoch immer noch eine recht potente Spirituose mit einem Alkoholgehalt von 50 bis 80%. Damit enthält er deutlich mehr Alkohol als die meisten anderen Spirituosen und wird aufgrund seines in der Regel recht bitteren Geschmacks selten pur getrunken.

Bei den heutigen Produkten warnen Ärzte trotz reduziertem Thujongehalt vor übermäßigem Konsum. Es ist bislang einfach zu wenig über die Thujon bekannt. Fest steht nur, dass es bereits in sehr kleinen Mengen wirkt.


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